Kirchgeld unterstützt caritative Arbeit
Katholische Kirche in Kassel bittet ihre Mitglieder um finanzielle Unterstützung
In diesen Tagen werden die Kirchgeldbescheide der Kath. Kirche in Kassel an die Kirchenmitglieder verschickt. Mit den Beiträgen dieser besonderen Ortskirchensteuer werden zahlreiche soziale Einrichtungen in der Stadt und in den Gemeinden unterstützt.
Im vergangenen Jahr kamen die Beiträge den Kindergärten, dem Hospizverein, dem Caritasverband, der Ehe- Familien- und Lebensberatung, der kirchlichen Jugendarbeit und den Kirchengemeinden zugute.
Dazu erhielt die Erwachsenenbildungsarbeit und die Kircheneigene Buchhandlung St. Elisabeth eine Förderung.
Viele Angebote sind auf Familien zugeschnitten und erreichen Menschen in unterschiedlichen sozialen Milieus unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung.
Die Kirche leistet damit auch einen wichtigen Dienst an der ganzen Gesellschaft.
Die Einnahmen aus der allgemeinen Kirchensteuer sind für die Kath. Kirche in Hessen nicht so hoch wie in anderen Bundesländern, da der Anteil der Katholiken hier geringer ist. Deshalb trägt das ortsgebundene Kirchgeld dazu bei, das caritative Angebot der Kirche in Kassel auf dem gegenwärtigen Niveau zu halten.
Über die Verteilung der Einnahmen entscheidet der Kirchengemeindeverband, ein Gremium mit Mitgliedern aus allen Kasseler Kirchgemeinden.
„Damit die Kasseler Gemeinden vor Ort ihre Aufgabe, Menschen zusammenzuführen und zu stärken, erfüllen können, sind die Beiträge des Kirchgeldes notwendig“, erläutert Pfarrer Vey als Vorsitzender des Kirchengemeindeverband Kassel den Versand der Kirchgeldbescheide.
Das Kirchgeld wird nur von Kirchenmitgliedern erbeten, die ein eigenes Einkommen beziehen. Empfänger von Arbeitslosengeld, Jugendliche und Studenten sind davon befreit. In der Stadt Kassel leben rund 30.000 Katholikinnen und Katholiken. Knapp 20.000 Katholiken sind nach Abzug der Kinder unter 18 Jahren zur Abgabe des Kirchgeldes erfasst. „Der Kirchgeldbescheid wird tatsächlich ‚nur’ an rund 14.000 Katholiken verschickt. Arbeitslose, Hartz IV-Empfänger, Studenten und alle Katholiken ohne eigenes Einkommen hat der Kirchengemeindeverband von ihrer Zahlungsverpflichtung freigestellt“, weiß Christof Moldenhauer, Geschäftsführer des Katholischen Kirchengemeindeverbandes. Die Höhe des jährlichen Kirchgeldes ist einkommensabhängig und beträgt zwischen 4,50 Euro und 32 Euro.
Hintergrund: Auf Grund des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz) sind die Kirchengemeinden in der Diözese Fulda berechtigt, von den Katholiken, die der Kirchengemeinde durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt angehören, Ortskirchensteuer zu erheben.
Kontakt:
Katholischer Kirchengemeindeverband, Die Freiheit 2, 34117 Kassel
Telefon 0561.70 04-156, eMail: regionalhaus.kassel@bistum-fulda.de