Die Mutter-Kind Stiftung

Finanzielle Hilfen und Sachleistungen
Neben der individuellen Beratung vor und nach der Schwangerschaft bieten die Beratungsstellen des Sozialdienst katholischer Frauen im Bistum Fulda auch konkrete Hilfe zur Bewältigung von besonders schweren Notlagen. Auch diese Hilfen werden unabhängig von Konfession, Nationalität, Familienstand gewährt soweit die Vorraussetzungen vorhanden sind. (Notlage, die durch eine Schwangerschaft oder die Geburt eines Kindes eingetreten ist/ Einkommensgrenzen etc.)

1. Bundesstiftung Mutter und Kind:
Schwangere Mädchen und Frauen brauchen bei der Entscheidung für ein Kind oft schnelle und unbürokratische Hilfe. Damit die Schwangerschaft sie nicht in eine finanzielle Notlage bringt, ist vor 20 Jahren die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ins Leben gerufen worden. Die Mittel der staatlichen Bundesstiftung sollen werdenden Muttern in Not- und Konfliktsituationen durch finanzielle Unterstützung die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.

Rund 150.000 Frauen pro Jahr - etwa jede fünfte schwangere Frau - erhalten finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung für die Erstausstattung und Betreuung des Kleinkinds sowie für den Haushalt und die Wohnung. Der durchschnittliche Zuschuss lag im Jahr 2003 in den alten Bundesländern bei ca. 850 Euro, in den neuen Bundesländern bei ca. 560 Euro. In Einzelfällen wird eine längere Unterstützung gewährt, die bis zum dritten Lebensjahr des Kindes dauern kann. Für die Bundesstiftung werden jährlich 92 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Bundesstiftung hat ihren Sitz im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie vergibt ihre Mittel an Einrichtungen in den Bundesländern, die über die Anträge im Rahmen der Richtlinien der Bundesstiftung entscheiden.

Gelder aus der Stiftung werden gewährt, wenn entsprechende Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht möglich ist, nicht ausreicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Unterstützung gibt es z.B. für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts, Einrichtung einer Wohnung, Betreuung des Kindes.

2. Bischöflicher Hilfsfonds:
Eine Antragstellung ist in der Diözese Fulda ausschließlich über die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen möglich. Sie befinden sich in Fulda, Kassel, Hanau, Marburg, Bad Soden-Salmünster und Geisa. (s. Anschriften)

3. Sachleistungen
in Form von Baby- und Kinderbekleidung, Spielsachen, gebrauchten Kinderbetten und -wagen etc werden unbürokratisch an Interessierte vermittelt

Unter folgenden Anschriften sind die Beratungsstellen des Sozialdienst katholischer Frauen zu erreichen:

SkF Kassel, Die Freiheit, 34117 Kassel
Tel: 0561/7004236, e-mail: info@skf-kassel.de

SkF Fulda, Rittergasse 4, 36037 Fulda
Tel: 0661/839410, e-mail: info@skf-fulda.de

SkF Bad Soden Salmünster, Gelnhäuserstr. 23, 63628 Bad Soden Salmünster
Tel: 06056/5402, e-mail: info@skf-bad-soden-salmuenster.de

SkF Hanau, Friedrichstr 12, 63450 Hanau
Tel: 06181/33091, e-mail: info@skf-hanau.de

SkF Marburg, Schulstraße 18, 35037 Marburg
Tel: 06421/14480, e-mail: info@skf-marburg.de

SkF Geisa, Steingasse 1, 36419 Geisa
Tel: 036967/50738, e-mail: geisa@skf-fulda.de

Kontakt

 

Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)Regionalhaus Kassel
Die Freiheit 2
34117 Kassel

Telefon
0561 / 7004-236
Fax
0561 / 7004-163

 

 

E-Mail
info@skf-kassel.de
Internet:
www.skf-kassel.de

 

 

Terminvereinbarung/Information

Montag, Donnerstag und Freitag 9:30-12:30 Uhr
Dienstag 14:00-16:00 Uhr


 

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